Nach dem Parteiengesetz haben die Parteien folgende Anzeigepflichten einzuhalten:
Spenden und Mandatsträgerbeiträge an die Parteien oder ihre Vereinigungen oder Gebietsverbände geleistet werden, deren Gesamtbetrag in einem Kalenderjahr 10.000 € übersteigt, sind unter Angabe des Namens und der Anschrift des Spenders/Mandatsträgers sowie der Gesamthöhe der Zuwendung im Rechenschaftsbericht zu verzeichnen.
Politische Parteien sind verpflichtet, Spenden, die im Einzelfall 50.000 € übersteigen, dem Bundestagspräsidenten unverzüglich anzuzeigen.
Spenden natürlicher Personen aus dem Ausland dürfen nicht angenommen werden, wenn sie mehr als 1.000 € betragen und der Spender kein Bürger der EU ist.
Der CDU Gemeindeverband bedankt sich schon jetzt für die Unterstützung, die Sie unserer politischen Arbeit angedeihen lassen.