CDU Neunkirchen-Seelscheid
trenner-teil1

Ihre Spende

Stärken Sie die CDU in Neunkirchen-Seelscheid und unterstützen Sie unsere politische Arbeit mit einer Spende!

Im Folgenden haben wir die Möglichkeiten zusammengestellt, auf welchem Wege Sie uns Ihre Spende zukommen lassen können.

  • Spende per Überweisung
    Bitte überweisen Sie Ihre Spende an den CDU Gemeindeverband Neunkirchen-Seelscheid auf das Konto Nr. 3101 004 030 bei der VR Bank Rhein-Sieg eG (BLZ 370 695 20)
  • Spende per Scheck
    Bitte senden Sie Ihren Spendenscheck an den CDU-Gemeindeverband Neunkirchen-Seelscheid, Postfach 1155, 53810 Neunkirchen-Seelscheid
  • Spende per Lastschrift
    Bitte füllen Sie die Einzugsermächtigung (zum Formular bitte hier klicken) vollständig aus und senden Sie es an den Vorsitzenden des CDU Gemeindeverbands, Postfach 1155, 53810 Neunkirchen-Seelscheid. Wir werden dann den von Ihnen gewünschten Betrag per Lastschrift einziehen.

Geben Sie bei allen diesen Wegen immer Ihre vollständige Anschrift an, damit wir Ihnen die für Ihre Steuererklärung notwendige Spendenbescheinigung zukommen lassen können. Dies wird in den ersten Tagen des kommenden Jahres automatisch durch die Kreisgeschäftsstelle erfolgen.

Folgende steuerliche Abzugsmöglichkeiten für Ihre Spende bestehen:

  • Bei Zuwendungen an politische Parteien ist die steuerliche Abzugsfähigkeit
  • auf natürliche Personen beschränkt. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie  beispielsweise von Ihrem Firmenkonto überweisen.
  • Insgesamt können maximal 3.300 €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 6.600 € jährlich steuerlich geltend gemacht werden.
  • Dabei werden Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650 € / 3.300 € nach § 34 g Einkommensteuergesetz (EStG) berücksichtigt, in dem 50% des zugewendeten Betrages direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
  • Weitere 1.650 € / 3.300 € werden nach § 10 b EStG  -durch Senkung des zu versteuernden Betrages- Steuermindernd als Sonderausgaben berücksichtigt. Zuwendungen an mehrere Parteien werden zusammen gerechnet,
  • Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person ( AG, GmbH etc) können Zuwendungen nicht als Betriebsausgaben steuermindern geltend machen.
  • Für Unternehmen in der Rechtsform einer Personengesellschaft können die Zuwendungen nur in der persönlichen Einkommensteuererklärung der Gesellschafter geltend gemacht werden. Hierzu bestehen besondere Vorschriften. Fragen Sie hierzu bitte Ihren Steuerberater.
button-weiter
button-zurueck

Zurück

button-scroll-up

Seitenanfang

© 2006 CDU  Neunkirchen-Seelscheid  by web-of art.de

CDU Neunkirchen-Seelscheid
newsticker

 

cdu-lokal

 quader-blau   Aktuelle Temine

 quader-blau   Berichte-Archiv

 quader-blau   Unsere Bundestagsabgeordnete
       Lisa Winkelmeier-Becker

 quader-blau   Unser Europaabgeordneter
       Axel Voss

ihre-spende
spende-cdu
etwas-bewegen
mitglied-werden
linktips

 quader-blau   CDU TV - aktuelle Videos

 quader-blau   Konrad Adenauer Stiftung

 quader-blau   teAM Deutschland Blog

bund-land

 quader-blau   CDU in NRW

 quader-blau   Norbert Röttgen

 quader-blau   Michael Solf

 quader-blau   Andrea Milz

 quader-blau   Pakt für Deutschland

 quader-blau   Grundsatzprogramm

 quader-blau   Linkspartei - Die unterschätzte
     Gefahr

 quader-blau   Mitgliedernetz

Impressum | Kontakt